string(2) "12"
§ Maklerrecht
§ Mietrecht
§ WEG-Recht
Bedeutung aller Urteile von
Fachanwälten kommentiert
Vollständige Kommentierung
nach Ausfüllen des
Formulars
Aus dem Branchen-Magazin
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Maklerrecht
OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2022, 22 U 211/21
Angaben in einem Maklerexposé führen bei formbedürftigen Verträgen zu einer Beschaffenheitsvereinbarung, ohne dass es darauf ankommt, ob die zu erwartende Beschaffenheit im Vertrag Niederschlag gefunden hat.
Bedeutung für die Praxis: Bei ausschmückenden Hinweisen im Exposé ist Vorsicht geboten, zumal hier eventuell Regressansprüche egen den Makler bestehen könnten, sofern dieser die Angaben nicht genaustens gecheckt oder ungeprüft übernommen hat. [...] (in voller Länge)
Constanze Becker
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Brienner Str. 25
80333 München
Maklerrechts-Urteile wurden von RAin Constanze Becker ausführlich kommentiert.
Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.
Alexander C. Blankenstein
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Grafenberger Allee 140
40237 Düsseldorf
WEG-Urteile wurden u.a. von RA Alexander C. Blankenstein ausführlich kommentiert.
Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.
Begründetheit bei Negativbeschluss
BGH, Urteil v. 23.6.2023, V ZR 158/22
Wendet sich ein Eigentümer mit der Anfechtungsklage gegen die Ablehnung eines Beschlussantrages (Negativbeschluss), hat er hiermit nur dann Erfolg, wenn nur die beantragte positive Beschlussfassung ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.
Bedeutung für die Praxis: Nach herrschender Meinung ist die Entscheidung, einen Beschluss nicht zu fassen, ein so genannter „Negativbeschluss“. Die Entscheidung klärt, dass dies nur dann nicht der Fall ist, wenn sich das Ermessen der Eigentümer, den beantragten Beschluss zu fassen, auf null reduziert hat. [...] (in voller Länge)
Gemeinschaft für Erhaltung von Leitungen Verantwortlich
OLG Schleswig, Beschluss v. 19.6.2023, 7 U 203/22
Nach § 12 Abs. 1 AVBWasserV ist für die ordnungsmäßige Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens, die Gemeinschaft verantwortlich. [...]
Bedeutung für die Praxis: Es geht um die Frage, ob die Gemeinschaft oder der Wasserversorger für die Erhaltung von Wasserleitungen zuständig ist. Maßgeblich ist, was man als „Hausanschluss“ ansieht. Die Gemeinschaft fände es gut, wären dies die Messeinrichtungen. [...] ( in voller Länge)
Verwalter – Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz?
LG Lüneburg, Beschluss v. 28.10.2022, 3 S 36/22
Der Verwalter haftet einem Wohnungseigentümer in Altfällen nicht für Schäden im Sondereigentum, wenn dort nach seinem Auftrag zur Schadensermittlung Maßnahmen ergriffen wurden.
Bedeutung für die Praxis: Die Antwort auf die Frage, ob der Verwalter einem Wohnungseigentümer Schadensersatz schuldet, wenn bei der Ermittlung eines Wasserschadens Wände, Decken oder Böden im Bereich des Sondereigentums teilweise zerstört wurden, muss grundsätzlich „Nein“ lauten, wenn der Verwalter, wie im Fall, ein Fachunternehmen mit der Ermittlung der Ursachen beauftragt hat. ( in voller Länge)
Eigentümerversammlung – Einberufung durch Wohnungseigentümer
LG Dortmund, Beschluss v. 3.3.2023, 1 S 196/22
Gefasste Beschlüsse auf einer Eigentümerversammlung, die von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufen wurde, sind nichtig.
Bedeutung für die Praxis: Ruft ein Nichtberechtigter die Versammlung der Eigentümer ein, sind auf dieser Versammlung gefasste Beschlüsse zwar anfechtbar, nach herrschender Meinung aber nicht nichtig! [...] ( in voller Länge)
Keine geografischen Grenzen – Suchweite für Vergleichsangebote
AG Fürth, Urteil v. 30.1.2023, 310 C 1180/22
Bei der Suche nach Alternativ- und Konkurrenzangeboten bestehen grundsätzlich keine geografischen Grenzen. [...]
Bedeutung für die Praxis: Die Frage, wie weit eine Verwaltung ihren Blick schweifen lassen muss, ist nicht pauschal zu beantworten. [...] ( in voller Länge)
Wirtschaftsplan – Ermessen für Ausgaben und Grenzen
AG Langen (Hessen), Urteil v. 13.1.2023, 56 C 182/22 (10)
Es entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung, ohne ausreichende Daten anzunehmen, dass sich die Kosten für Wärme und Warmwasser verdoppeln.
Bedeutung für die Praxis: Die Höhe der Vorschüsse, die sich auf die einzelnen Kostenpositionen beziehen, ergibt sich durch eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben anhand der Werte der Vorjahre, der aktuellen Gesetze und der Erfahrungen der Verwaltung. [...] ( in voller Länge)
Auskunftsanspruch – Mitwirkungspflicht des Eigentümers?
AG Kamenz, Urteil v. 26.7.2022, 1 C 305/21
§ 18 Abs. 4 WEG ist mit Blick auf das Informationsrecht des Wohnungseigentümers nicht als abschließend anzusehen. [...]
Bedeutung für die Praxis: Nach einer engeren Ansicht, der das AG folgt, setzt ein Auskunftsanspruch voraus, dass der Anspruchsteller die gewünschten Informationen nicht bereits im Weg des Einsichtsrechts erlangen kann. [...] ( in voller Länge)
Hubert Blank
Ehem. Richter und Mitglied einer Berufungskammer für Mietsachen beim Landgericht, Mannheim
2006 Ruhestand
(Mit-)Autor der Reihe
„Beck-Rechtsberater“
Mietrechts-Urteile wurden u.a. von Richter Hubert Blank ausführlich kommentiert.
Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.
Modernisierungsmieterhöhung muss Drittmittel nennen
BGH, Urteil v. 19.7.2023, VIII ZR 416/21
Hat der Vermieter für eine Modernisierungsmaßnahme Drittmittel in Anspruch genommen oder angekündigt, dies tun zu wollen, muss er bei einer anschließenden Mieterhöhung Angaben hierzu machen. Anderenfalls ist die Erhöhung formell unwirksam.
Bedeutung für die Praxis: Zwar könnte das Schweigen der Vermieterin objektiv so verstanden werden, dass sie keine anrechenbaren Drittmittel in Anspruch genommen hat. Allerdings hat sie in der Modernisierungsankündigung mitgeteilt, KfW-Mittel in Anspruch nehmen zu wollen.[...] ( in voller Länge)
Schadensersatz – Vermieter kann für Kosten einer Notunterkunft haften
BGH, Urteil v. 21.6.2023, VIII ZR 303/21
Kann ein Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Wohnung schuldhaft nicht mehr gewähren, können auch die Mehrkosten für die Unterbringung des Mieters in einer öffentlichen Notunterkunft einen ersatzfähigen Schaden darstellen.
Bedeutung für die Praxis: Das Landgericht muss nun noch Feststellungen zur genauen Höhe des Schadensersatzanspruchs treffen. Dabei muss es berücksichtigen, dass ein Anspruch auf Ersatz der Mietdifferenz in zeitlicher Hinsicht begrenzt ist und nur bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder bis zur Wirksamkeit der ersten möglichen Kündigung durch den Vermieter beschränkt ist. ( in voller Länge)
Bestätigung der Räumung – Mieter darf dazu bei Kündigung schweigen
BGH, Beschluss v. 28.6.2023, XII ZB 537/22
Ein Mieter von Gewerberäumen muss nach einer Kündigung nicht auf Aufforderungen des Vermieters reagieren, die Bereitschaft zur rechtzeitigen Räumung zu bestätigen. [...]
Bedeutung für die Praxis: Ein Mieter gibt erst dann Anlass zu einer Räumungsklage, wenn er ein aktives Verhalten zeigt, aus dem der Vermieter schließen kann, der Mieter werde das Mietobjekt nicht rechtzeitig räumen. [...] ( in voller Länge)
Zulässige Miethöhe: Auch Vor-Vormiete kann massgeblich sein
BGH, Urteil v. 19.7.2023, VIII ZR 229/22
Trotz Mietpreisbremse kann eine Miete zulässig sein, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als zehn Prozent übersteigt, wenn zuvor für die Wohnung mehr gezahlt worden ist. [...]
Bedeutung für die Praxis: War im Vormietverhältnis – wie hier – eine unzulässig überhöhte Miete vereinbart, ist als geschuldete Vormiete die gemäß Mietpreisbremse reduzierte Miete anzusehen. [...] ( in voller Länge)
Unberechtigte Nutzung von Kellerflächen durch Voreigentümer möglicherweise für die Bemessung der Nutzungsentschädigung des neuen Eigentümers relevant
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.09.2023, 9 U 36/21
Wird in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung von dem zur Räumung verpflichteten Voreigentümer genutzt, sind mitgenutzte Kellerflächen werterhöhend bei der Bestimmung des an den neuen Eigentümer zu zahlenden Nutzungsersatzes zu berücksichtigen. [...]
Jeden Monat neue Urteile
Wer kann da schon den Überblick behalten? In der IMMOBILIENWIRTSCHAFT finden Sie monatlich die neuesten Urteile – für die Praxis kommentiert.
Rückblick: Urteilssammlung
Die wichtigsten Urteile der letzten Monate aus der IMMOBILIENWIRTSCHAFT gebündelt als eBook. Können Sie es sich leisten, diese nicht zu kennen?
Lernen auch Sie Deutschlands großes
Immobilien-Magazin kennen!
Sie erhalten die nächste Ausgabe
druckfrisch per Post zugeschickt.
Lesen Sie unter anderem die folgenden
Themen ...
Immobilien werden durch DIGITALISIERUNG transparenter und anspruchsvoller zugleich. Ihr Management wird somit komplexer. Doch die Vorteile für Nutzer, Entwickler, Eigentümer und Betreiber liegen auf der Hand. Damit einhergehend wandelt sich das Berufsbild der Gebäudemanager – sei es im Property, Facility oder Corporate Real Estate Management. Denn sie müssen all die neuen Prozesse beherrschen – oder gar initiieren ...
1 Ausgabe der
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
(Wert: 26,50 €)
Digitale Ausgabe
kostenlos erhalten
(Wert: 26,50 €)
2 eBooks
zum Sofort-Download
(Wert: 14,82 €)
Dirk Labusch
Chefredakteur
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
Ab der 2. Ausgabe für je 26,50 €
Bequem jährlich bezahlen (159,- €, portofrei)
Jahresabonnement ohne Risiko
Das Jahresabonnement ist jederzeit kündbar und die Kosten
werden anteilig zurückerstattet. Ansonsten verlängert sich
das Abonnement automatisch um ein Jahr - bleibt aber
weiterhin jederzeit kündbar.