§ Maklerrecht

§ Mietrecht

§ WEG-Recht

Diese 12 neuen Urteile müssen Führungskräfte ab April 2023 kennen ...

Bildbeschreibung
icon

Bedeutung aller Urteile von
Fachanwälten kommentiert

icon

Vollständige Kommentierung
nach Ausfüllen des Formulars

icon

Aus dem Branchen-Magazin
IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Maklerrecht

1

Käufer trägt die Beweislast, wenn er den Halbteilungsgrundsatz verletzt sieht

LG Münster, Urteil vom 15.12.2022, Az. 8 O 212/22


Zur Darlegungslast eines Maklers, der von seinem Kunden wegen eines vermuteten Verstoßes gegen § 656c Abs. 1 BGB auf Rückzahlung des Maklerlohns in Anspruch genommen wird.


Bedeutung für die Praxis: Wer jemandem Geld zahlt, um damit eine Leistungspflicht zu erfüllen, und nachträglich das Geld zurückfordert, weil die Leistungspflicht in Wahrheit nicht bestanden habe, muss darlegen und beweisen, woher sich dies ergibt. [...] (in voller Länge)

Constanze Becker

Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Brienner Str. 25
80333 München


www.kanzleibecker.com

Maklerrechts-Urteile wurden von RAin Constanze Becker ausführlich kommentiert.


Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.

Wohnungs-
eigentumsrecht

Alexander C. Blankenstein

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Grafenberger Allee 140
40237 Düsseldorf

WEG-Urteile wurden u.a. von RA Alexander C. Blankenstein ausführlich kommentiert.


Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.

2

Nur Anfechtungsklage gegen Gemeinschaft wahrt Anfechtungsfrist

BGH, Urteil v. 13.1.2023, V ZR 43/22


Seit der WEG-Reform ist eine Beschlussanfechtung ausschließlich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. [...]


Bedeutung für die Praxis: Die Klage gegen einen falschen Gegner wahrt Anfechtungsfrist nicht. [...] (in voller Länge)

3

Bevollmächtigung des Verwalters

OLG Karlsruhe, Beschluss v. 30.12.2022, 14 W 59/22 (Wx)


Wegen Änderung einer Grunddienstbarkeit müssen die Eigentümer den Verwalter bevollmächtigen. Der vertritt nach § 9b Abs. 1 WEG zwar die Gemeinschaft, nicht aber die Eigentümer selbst. [...]


Bedeutung für die Praxis: Es geht um die Frage, ob die Belastung des gemeinschaftlichen Eigentums § 9a Abs. 2 WEG unterfällt. Wäre sie zu bejahen, könnte der Verwalter etwa die Eintragung einer Dienstbarkeit namens der Eigentümer nach § 19 GBO bewilligen. [...] ( in voller Länge)

4

Sondereigentum außerhalb der Wohnung

OLG Rostock, Beschluss v. 24.10.2022, 3 W 82/22


Sondereigentum kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstreckt werden, wenn die Wohnung dadurch wirtschaftlich die Hauptsache bleibt. [...]


Bedeutung für die Praxis: Entscheidend dafür, dass die Wohnung Hauptsache bleibt, ist nach heute herrschender Meinung die Verkehrsanschauung. Maßgeblich ist auf objektive wirtschaftliche Kriterien abzustellen. [...] ( in voller Länge)

5

Geringfügiger Fehler

LG Berlin, Urteil v. 20.9.2022, 55 S 60/22 WEG


Im Wirtschaftsplan sind die Kosten nach dem jeweils maßgeblichen Umlageschlüssel zu verteilen.


Bedeutung für die Praxis: Fehlt einem Eigentümer bei nur geringfügigen Fehlern für die Erhebung einer Anfechtungsklage ein Rechtsschutzbedürfnis? Wann ist ein Fehler geringfügig? [...] ( in voller Länge)

6

Herausgabe der Fläche

AG Hamburg-Barmbek, Urteil v. 27.5.2022, 880 C 2/21


Ein Sondernutzungsberechtigter kann von einem Eigentümer trotz § 9a Abs. 2 WEG die Herausgabe der dem Sondernutzungsrecht unterliegenden Fläche verlangen.


Bedeutung für die Praxis: Eigentlich ist die Fläche gemeinschaftliches Eigentum. Das Recht, diese Fläche herauszuverlangen, muss eigentlich die Gemeinschaft verfolgen. [...] ( in voller Länge)

7

Vergemeinschaftung von Mängelansprüchen

BGH, Urteil v. 11.11.2022, V ZR 213/21


Die auf Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gem. § 9a Abs. 2 WEG. [...]


Bedeutung für die Praxis: Der V. Zivilsenat des BGH hat einen Fall aus dem Kaufrecht dafür genutzt, rasch für Klarheit zu sorgen. [...] ( in voller Länge)

8

Schaffung eines Sondernutzungsrechts?

LG Düsseldorf, Urteil v. 11.11.2022, 19 S 19/22


Als Folge von § 21 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 WEG kann nach einem Beschluss gem. § 20 Abs. 1 WEG außerhalb des Grundbuchs faktisch ein gesetzliches Sondernutzungsrecht einzelner bzw. ein Gruppensondernutzungsrecht mehrerer Eigentümer entstehen.


Bedeutung für die Praxis: Nach § 21 Abs. 1 Satz 2 WEG gebühren nur dem Bauherrn die Nutzungen einer baulichen Veränderung, die er bezahlt hat. Gilt das auch für die Erweiterung einer Terrasse? [...] ( in voller Länge)

9

Klagebefugnis

VG Ansbach, Urteil v. 15.6.2022, AN 3 K 21.1493


Ein Wohnungs- als auch Sondereigentümer kann gem. § 13 Abs. 1 Halbsatz 2 WEG baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen, wenn eine konkrete Beeinträchtigung seines Sondereigentums in Frage steht.


Bedeutung für die Praxis: Droht eine Baumaßnahme das Gemeinschaftseigentum zu stören, muss die Gemeinschaft dagegen vorgehen. [...] ( in voller Länge)

Mietrecht

Hubert Blank

Ehem. Richter und Mitglied einer Berufungskammer für Mietsachen beim Landgericht, Mannheim


2006 Ruhestand
(Mit-)Autor der Reihe
„Beck-Rechtsberater“

Mietrechts-Urteile wurden u.a. von Richter Hubert Blank ausführlich kommentiert.


Für die vollständige „Bedeutung für die Praxis“ füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus.

11

Müllmanagement – kein Verstoß gegen Wirtschaftlichkeitsgebot

BGH, Urteil v. 25.1.2023, VIII ZR 230/21s


Ein vor Abschluss eines Mietvertrages geschlossener ungünstiger Vertrag des Vermieters mit einem Dienstleister kann allein keinen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot begründen. [...]


Bedeutung für die Praxis: Eine verbrauchsabhängige Abrechnung schafft grundsätzlich mehr Abrechnungsgerechtigkeit und fördert einen kostenbewussten Umgang mit Müll [...] ( in voller Länge)

12

Kündigungs-Zugang erst am nächsten Tag

Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.9.2022, 2 S 27/21


Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Mitteilung über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. [...]


Bedeutung für die Praxis: Es erscheint nach den gewöhnlichen Verhältnissen nicht zumutbar, um 22:30 Uhr den Briefkasten daraufhin zu überprüfen, ob rechtserhebliche Erklärungen eingeworfen wurden. [...] ( in voller Länge)

Füllen Sie jetzt das Formular am Seitenende aus, um das kostenlose eBook sofort herunterzuladen.

Jeden Monat neue Urteile

im Makler-, WEG- und Mietrecht

Wer kann da schon den Überblick behalten? In der IMMOBILIENWIRTSCHAFT finden Sie monatlich die neuesten Urteile – für die Praxis kommentiert.

Rückblick: Urteilssammlung

„Die wichtigsten Urteile für 2023“

Die wichtigsten Urteile der letzten Monate aus der IMMOBILIENWIRTSCHAFT gebündelt als eBook. Können Sie es sich leisten, diese nicht zu kennen?

1 Ausgabe kostenlos +
alle Urteile von oben im Volltext

Lernen auch Sie Deutschlands großes
Immobilien-Magazin kennen!
Sie erhalten die nächste Ausgabe
druckfrisch per Post zugeschickt.
Lesen Sie unter anderem die folgenden
Themen ...

Thema des Monats:
Smarte Quartiere


Nicht selten verkommt der Begriff QUARTIER zur Marketingfloskel – doch eigentlich bietet das Quartier hervorragende Voraussetzungen für innovative Mobilitätskonzepte, für effiziente Energiesysteme und für die Vernetzung der Menschen, die im Quartier wohnen und arbeiten. Um all das zu realisieren, nutzen Projektentwickler und Bestandshalter die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Fokus Social Media

Social Media wird immer wichtiger – auch in der IMMOBILIENWIRTSCHAFT. Wer sind ihre Protagonisten?

Vordenker, Influencer

Im Interview: Die RICS-Präsidentin Susanne Eickermann-Riepe über den professionellen Einsatz von digitaler Kommunikation

Campus & Young Leaders

Ein Interview mit einem Young Leader und viele Info-Schnipsel für den neugierigen Nachwuchs der Branche

Porträt: Anne Bailly

Die Geschäftsführerin von Bailly Real Estate hat die Freiheit in ihrer Arbeit gesucht. Hat sie sie auch gefunden?

Podcast: L’Immo

„Bester Podcast des Jahres 2023“. Themen: CO2-neutrale Gebäude-sanierung, PropTechs, Venture Capitalists, Künstliche Intelligenz,
Neues Europäisches Bauhaus, Immobilienjournalismus

Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlungen sollen künftig auch vollständig online abgehalten werden können, wenn die Wohnungseigentümer dies beschließen. Der Gesetzesentwurf

„Haben Führung nie gelernt“

Chefs kleinerer Unternehmen tun sich oft schwer mit Führung. Einige Basics für KMU-Führungskräfte von KMUs

WEG-Recht

Urteil des Monats: Zweitbeschluss kann Beschlussaufhebung nicht aushebeln – und viele weitere Urteile

WEG-Versammlung online

Die Technologie dafür, dass Eigentümerversammlungen komplett virtuell stattfinden, steht längst bereit

Digital Farming

Großes Potenzial in der Kundenakquise, aber durchaus anfällig in der Umsetzung. So vermeiden Sie die Fehler

Investmentmarkt

Der Silberstreif ist unübersehbar. Fallende Inflationsraten und steigende Mieten könnten die Vorboten einer Trendwende sein

Finanzierung

ESG: Wie das S zunehmend zu einem neuen Auswahlkriterium für Banken, Investoren und Mieter wird

Vertical World

Grüne Lungen über Downtown. Der Bosco Verticale in Mailand und der Eden-Tower in Frankfurt am Main

Manage to green

Bringt den Bestand auf Vordermann – jetzt! Denn: Was schnell geht, kostet auch wenig

Reportage

Alles am seidenen Faden. Industriekletterer im Facility Management

Kunst am Bau

Die Stelengruppe „Zusammenhalt“ von Dr. Roland Fuhrmann vor dem Bundesinnenministerium in Berlin

Zusammenfassung dieser Website:

1 Ausgabe kostenlos

Gratis

1 Ausgabe der
IMMOBILIENWIRTSCHAFT
(Wert: 26,50 €)

Gratis

Digitale Ausgabe
kostenlos erhalten
(Wert: 26,50 €)

Gratis

2 eBooks
zum Sofort-Download
(Wert: 14,82 €)

„Ausgabe
geschenkt!
Jetzt sichern!“


Dirk Labusch
Chefredakteur
IMMOBILIENWIRTSCHAFT

Jetzt gratis die erste Ausgabe
der IMMOBILIENWIRTSCHAFT testen:


  • Ab der 2. Ausgabe für je 26,50 €

  • Bequem jährlich bezahlen (159,- €, portofrei)

  • Jahresabonnement ohne Risiko

    hover-info


Das Jahresabonnement ist jederzeit kündbar und die Kosten werden anteilig zurückerstattet. Ansonsten verlängert sich das Abonnement automatisch um ein Jahr - bleibt aber weiterhin jederzeit kündbar.